Ab in den Süden! Mit dem Rollstuhl in den Flieger, so geht’s!

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Ab in den Süden! Die große Urlaubssehnsucht für jeden – auch für Menschen mit Behinderung! Zum Glück sind Flugreisen mit Rollstuhl inzwischen eine große Selbstverständlichkeit.

Aber mit dem Rolli die Gangway hoch? Oder gar mit dem E-Rolli??? Das geht doch nicht… Geht natürlich doch! Wir erklären Euch, wie:

Vor 15 Jahren hat die EU den Beschluss verabschiedet, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf europäischen Flughäfen und im Flugzeug eine entsprechende Hilfestellung zusteht. Diese wird durch die Fluglinien finanziert, sodass für den einzelnen Reisenden keine Kosten oder Gebühren anfallen. Der Service steht allen eingeschränkten Personen (PRM) zu, nur nicht Kindern, VIPs und Liegendtransporten.

Die jeweiligen Flughäfen organisieren die Assistenz und kümmern sich um qualifiziertes Personal. Angemeldet wird die Dienstleistung über den Reiseveranstalter, wenn dieser für die Flugbuchung zuständig ist. Wer selbst den Flug für seine Gruppe bucht, meldet den Bedarf direkt bei der Fluglinie an.

Wie mache ich klar, was benötigt wird?

Ganz einfach! Der Grad der Hilfestellung ist international definiert, einfach den entsprechenden Code angeben und die Airline weiß Bescheid, was angefordert werden muss. Die Assistenz muss bis max. 48 h vor Abflug angefordert werden.

WCHR (wheel chair for ramp): der Fluggast benötigt in der Regel keinen Rollstuhl bzw. nur, um längere Wegstrecken zu überbrücken.
Treppen steigen ist mit Unterstützung problemlos möglich
WCHS (wheel chair for steps): der Fluggast kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen
WCHC (wheel chair for cabin): Fluggast ohne Mobilität, der sich ausschließlich mit Hilfe eines Rollstuhls oder anderen Hilfsmitteln fortbewegen kann. Von der Ankunft am Flughafen bis zur Einnahme des Sitzplatzes (bzw. eines an die jeweiligen Bedürfnisse angepassten Spezialsitzes) im Flugzeug wird durchgehend Unterstützung benötigt.
(Vor allem die letzte Kategorie fordern wir in der Regel für Eure Reisen an.)
DEAF: Gehörlose bzw. gehörlos-stumme Fluggäste
BLND: Blinde Fluggäste.
DEAF/BLND: Gehörlos-blinde Fluggäste, die sich nur in Begleitung fortbewegen können.
DPNA (Disabled Passenger Needs Assist): Passagiere mit intellektueller oder Entwicklungsbeeinträchtigung, die sich nur in Abhängigkeit der Ausprägung ihrer Beeinträchtigung mit Hilfe einer Begleitperson fortbewegen können.
(Die letzte Kategorie würde nur benötigt, wenn nicht in der Gruppe und ohne Begleiter gereist wird.)

Was muss noch beachtet werden?

  • Der eigene Rollstuhl wird am besten als Sperrgepäck aufgegeben, im Flughafen stehen Rollstühle zur Verfügung.
  • Bei E-Rollis muss im Vorfeld die Art der Batterie angegeben werden. Für das Abklemmen oder Ausbauen der Batterie ist der Fluggast verantwortlich.
  • Noch gibt es in den Flugzeugen keine barrierefreien Toiletten – also Vorsorge treffen!

Ist alles ordentlich angemeldet, ist der Ablauf am Flughafen komfortabel: Mit dem europäischen blauen Parkausweis kann kostenlos geparkt werden. Im Flughafen gibt es einen gesonderten Checkin ohne Warteschlange, eine Assistenzperson unterstützt den Ablauf und kümmert sich. Auch beim Boarding gibt es eine Sonderbehandlung und kurze Wartezeiten. Wer die „große“ Assistenz (WCHC) gebucht hat, wird sogar mit einem Spezialfahrzeug ins Flugzeug gebracht. Eine Begleitperson ist hier erlaubt. Am Zielflughafen ist ebenfalls alles geregelt und der Fluggast wird von der dortigen Assistenz in Empfang genommen und betreut.

©Mark Agnor 2014

Ab hier übernimmt in Griechenland unser Hauspartner: die Gruppe wird mit Rolli-Bussen abgeholt und zur Unterkunft gebracht.

Also nix wie los!! Ab in den Süden!

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