Brauchen Gruppen eine Auslandskrankenversicherung? Jein.

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Was tun, wenn sich ein Teilnehmer mit einem Paddel während der Kanutour ‘nen Zahn ausschlägt? Oder wenn ein anderer einen zu beherzten Köpper vom Badesteg macht und sich am nächstbesten Pfosten eine Platzwunde zuzieht? Oder die Ohrenschmerzen einer Teilnehmerin sich einfach nicht bessern wollen? Alles schon vorgekommen. In solchen Fällen müssen Gruppenleitende mit ihren Teilnehmenden zum Arzt. Aber wie ist das eigentlich mit den entstehenden Kosten im Ausland? Immer wieder fragen Kunden uns vor Reiseantritt, ob sie für ihre Gruppe eine Auslandsreiseversicherung abschließen müssen.

Nun sind wir keine Versicherungsberater, haben aber trotzdem mal für euch in der Sache recherchiert. Fest steht: Bei akuten Notfällen, die während der Reise auftreten und die vor Reisebeginn nicht absehbar waren, darf und soll jeder Mensch die medizinische Hilfe bekommen, die er benötigt – auch im Ausland. Das gewährleistet die sogenannte European Health Insurance Card (kurz: EHIC), die sich in Deutschland auf der Rückseite der üblichen Versicherungskarte aller gesetzlich Krankenversicherten befindet. Dieser Anspruch besteht in allen EU-Mitgliedsstaaten, im Europäischen Wirtschaftsraum, zu dem auch Norwegen gehört, sowie in Großbritannien und der Schweiz.

Wer in Deutschland krankenversichert ist, ist es auch im EU-Ausland

Dabei gelten dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes. Entweder kann das ausländische Krankenhaus oder die ausländische Praxis über die EHIC direkt mit der deutschen Krankenkasse des Betroffenen abrechnen – das ist allerdings meist nur bei Einrichtungen im öffentlichen Gesundheitssystem der Fall, nicht bei Kliniken aus dem privaten Sektor. Oder der Patient (beziehungsweise die Gruppenleitung) muss die Behandlungskosten vor Ort bezahlen und dann nach Rückkehr die Rechnungsbelege bei der Krankenkasse einreichen. Das gilt auch für die Behandlung in privaten Gesundheitseinrichtungen – allerdings nur, wenn die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten kann.

Dazu zählen beispielsweise Knochenbrüche, akute Zahnschmerzen, allergische Reaktionen, Infektionen oder Maßnahmen infolge von chronischen Krankheiten wie Diabetes oder Epilepsie.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten immer bis zu der Höhe, wie sie für dieselbe Behandlung in Deutschland entstanden wären. Wie hoch diese Summe genau ist, ist natürlich je nach medizinischem Notfall sehr unterschiedlich, kann aber telefonisch bei den meisten Krankenkassen erfragt werden. Überführungskosten zurück nach Deutschland sind übrigens nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Außerdem dürfen gesetzliche Krankenkassen rückwirkend Abschläge für Verwaltungskosten verlangen.

Zusatzversicherung pauschal für Gruppe möglich

Grundsätzlich sind also alle Teilnehmenden über ihre deutsche Krankenversicherung auch im Ausland ausreichend versichert. Wem das Risiko, möglicherweise doch auf den Restkosten einer medizinischen Behandlung sitzen zu bleiben, zu hoch ist, sollte eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Gruppenleitenden können entweder eine pauschale Versicherung für die ganze Gruppe abschließen und die Kosten dann umlegen (Angebote gibt es bei verschiedenen Versicherungen ab ca. 0,30 Euro pro Person und Reisetag) oder die Teilnehmenden bitten, sich selbst um eine zusätzliche Auslandskrankenversicherungen zu kümmern (Kosten in der Regel zwischen 15 und 50 Euro pro Person für ein Jahr).

Privat versicherte Teilnehmende haben übrigens laut des Verbandes Privater Krankenkassen (PKV) automatisch einen umfassenden Versicherungsschutz im Rahmen der tariflichen Leistungen in ganz Europa. Lediglich Rücktransporte sind nicht bei allen Anbietern in vollem Umfang mit abgedeckt. In der Regel benötigen privat versicherte Teilnehmende daher keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung.

Die Entscheidung für oder gegen eine zusätzliche Versicherung hängt also von der Risikobereitschaft und dem Organisationswillen der jeweiligen Einrichtung beziehungsweise Gruppenleitung ab. Eine pauschale Empfehlung können, wollen und dürfen wir an dieser Stelle nicht aussprechen. Davon abgesehen wünschen wir euch trotzdem, dass sich die Zwischenfälle mit ausgeschlagenen Zähnen, Platzwunden und gebrochenen Knochen auf eurer Freizeit einfach in Grenzen halten.

Wie ihr euch als Gruppenleitende bei medizinischen Notfällen oder Unfällen auf Freizeiten grundsätzlich verhalten solltet, haben wir übrigens in diesem Artikel für euch aufgeschrieben.

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